für Veranstaltungen des Fachausschusses Schneesport im RhTb.
Bestandteil der Anmeldung.
Was jeder Teilnehmer wissen muss!
Wir bemühen uns alles zu tun, dass Sie einen angenehmen Lehrgang verleben werden. Dazu gehört auch, dass die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ihnen und uns klar und eindeutig sind. Bitte beachten Sie folgende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln, und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
Anmeldung
Anmeldungen sind schriftlich (Post oder Fax) beim Rheinhessischen Turnerbund vorzunehmen. Meldungen werden nur in der Reihenfolge des Einganges bei der Geschäftsstelle berücksichtigt. Für die Anmeldung bitte den vorgesehenen Vordruck verwenden. Teilnehmer unter 18 Jahren bedürfen der Genehmigung der Erziehungsberechtigten. Der mitunterschreibende Erziehungsberechtigte übernimmt neben dem Anmelder die Verpflichtung, den Rechnungsbetrag oder Rücktrittskosten zu zahlen. Die Anmeldung wird durch die Unterschrift rechtsverbindlich. Für uns wird es erst dann verbindlich, wenn wir Buchung und Preise schriftlich bestätigen. Der Anmelder erklärt sich ausdrücklich für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Er haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern für deren Vertragsverpflichtung sowie für seine eigene Verpflichtung.
Haftung
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht. Genaue Angaben über Umfang, Gewährleistung und Schadenersatz, sind aus den Bestimmungen der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzversicherung ersichtlich. Die Haftung der beauftragten Transportgesellschaften, Hotels oder Pensionen, Versicherungen usw. bleibt hiervon unberührt. Eine Beteiligung an Ausflügen, Touren und Führungen geschieht auf eigene Gefahr. Eine Beeinflussung unserer Fahrten und Lehrgänge durch höhere Gewalt schließt jede Haftung unsererseits aus. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Reisepreis beschränkt.
Für alle Ausrüstungsgegenstände (Ski, Stöcke, Snowboard, Schuhe, ...), die an Teilnehmer ausgeliehen oder zu Testzwecken denselben überlassen werden, haftet der Entleiher/Tester vollumfänglich eigenverantwortlich.
Leistungen
Die angegebenen Preise beinhal-ten pro Person bei VOLLPENSION (VP), Übernachtung, Frühstück, Mittag- und Abendessen. HALB-PENSION (HP) Übernachtung, Frühstück und Abendessen. Kurtaxen und -steuern, skiläuferische Betreuung (ausgenommen sind Gästeskikurse) und Betreuung durch unsere Fahrtenleiter, Lehrwarte und Übungsleiter sind bei allen Fahrten eingeschlossen. In Übereinstimmung mit den in Gastländern gültigen Gesetzen werden Lehrwarte und Übungsleiter entsprechend ihrer Ausbil-dung zur skiläuferischen Betreuung der Teilnehmer eingesetzt. Wir behalten uns vor einen Lehrgang abzusagen, wenn die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Für die Richtigkeit von Hotel- oder Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgem dienen, wird keine Haftung übernommen.
Lehrgänge (Sichtung, Ausbildung und Fortbildung)
Eine Teilnahme an Lehrgängen ist nur mit entsprechender Ausrüstung möglich. Ski, Snowboards, Bindungen und Schuhe müssen aktuellem Standard entsprechen. Jeder Teilnehmer ist hierfür selbst verantwortlich.
Mitwirkungspflicht
Jeder Reisende ist verpflichtet bei der Behebung von Leistungsstörungen mitzuwirken. Hierzu gehört insbesondere, dass er seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis gibt. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder kann sie die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger und dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Die Fahrtenleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
Preise
Preise und Bedingungen entsprechen dem Stand der Drucklegung der Ausschreibungen. Änderungen bleiben vorbehalten.
Rücktritt
Die Rücktrittserklärung muss durch Einschreiben erfolgen. Bei Krankheit bitte Attest beifügen. Maßgebend für die Berechnung der Rücktrittsgebühren ist der Posteingang bei der Geschäftsstelle des Rheinhessischen Turnerbundes.
Rücktrittsgebühren
Bei Abmeldung bis 30 Tage vor Fahrtbeginn 50,- € pro Person, bei späterer Abmeldung 150,- € pro Person. Gelingt es nicht für die Abmeldung Ersatz zu stellen, bitten wir um Verständnis, dass Ausfallkosten in voller Höhe in Rechnung gestellt werden. Dabei ist es gleichgültig, aus welchen Gründen der Rücktritt erfolgt. Sollte der gewährte Kurs aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl ausfallen oder andere zwingende Gründe die Durchführung nicht ermöglichen, werden wir Sie rechtzeitig informieren und versuchen, gleichwertigen Ersatz anzubieten. Sollte eine Fahrt aus besonderen Gründen (Streiks, Katastrophen,...) ausfallen, kann die Anzahlung nicht erstattet werden. Diese Rücktrittsgebühren gelten für die Ski- und Snowboardlehrgänge des RhTB.
Verschiedenes
Die in der Ausschreibung genannten Daten sind Ankunfts- und Abfahrtstag am Lehrgangsort. Änderungen werden von der Geschäftsstelle bekannt gegeben. Unsere Fahrtenleiter, Lehrwarte und Übungsleiter stehen den Teilnehmern beratend und helfend zur Verfügung. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich, ihre Anordnungen und Weisungen sind einzuhalten. Zur Vorbereitung der Lehrgänge und Alpenfahrten wird die Teilnahme an den Vereinsübungsstunden; Ski-Gymnastik, Waldlauf, Orientierungslauf, allgemeine Gymnastik, und Wandern, sehr empfohlen.
Versicherung
Wir empfehlen vor der Fahrt zu prüfen, ob die eigene Kranken- oder Unfallversicherung ausreichend ist. Für Vereinsmitglieder von Turn- und Sportvereinen des Sportbundes Rheinland, die an angeordneten Sichtungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Übungsleiterausbildung teilnehmen, besteht Unfall- und Haftpflichtversicherung im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages des Sportbundes Rheinland. Allen anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an unseren Skifreizeitmaßnahmen empfehlen wir, vor der Fahrt zu prüfen, ob die eigene Kranken- oder Unfallversicherung ausreichend ist. Ggf. empfehlen wir eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Der eigenen Krankenkasse wird man zweckmäßig die Auslandsfahrt melden und vorsorglich einen Krankenschein mitnehmen.
Zahlung
Der jeweilige Gesamtpreis ist spätestens 14 Tage vor Fahrtbeginn ohne nochmalige Aufforderung auf das oben genannte Konto zu überweisen. Nach Zahlungseingang erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung.









